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Unterricht ab 10.1.2022

Ab 10.1. gelten die folgenden Bestimmungen:

Testungen

Maskenpflicht

  • Es besteht Maskenpflicht für alle Schüler*innen im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassen (zumindest Mund-Nasen-Schutz in der Unterstufe, FFP2-Maske in der Oberstufe)
  • KEINE Maskenpflicht im Freien (aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen: bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und beim Kontaktpersonenmanagement

  • Es gibt keine Unterscheidung zwischen K1 und K2 mehr.
  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler*innen an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning (befristet auf fünf Kalendertage) angeordnet.
  • Wer FFP-2 Maske bzw. in der Sekundarstufe I MNS trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch die 2. Impfung.
  • Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“. Dies gilt unabhängig von der Virusvariante.

Die Regelung mit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Präsenzunterricht (Entschuldigung durch Eltern, kein ärztliches Attest) bleibt aufrecht.